Industrieversicherungen: Wer haftet wofür?

Regenschirme symbolisieren Versicherungsschutz

Sie gelten gemeinhin als Buch mit sieben Siegeln – dabei sind sie gar nicht so schwer zu verstehen: Indus­trie­ver­si­che­run­gen. Wir stellen die gän­gigs­ten unter ihnen vor und erklären, wer wann wofür haftet.

Wofür haftet die Haftpflichtversicherung?

Essen­zi­ell für jeden Unter­neh­mer ist eine adäquate Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie kommt für Schäden auf, die ein Unter­neh­men oder seine Mit­ar­bei­ter Dritten zufügen. Grund­le­gen­den Schutz erhalten Sie mit einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die sowohl Personen- als auch Sach­schä­den abdeckt. Bei Ver­mö­gens­schä­den ist sie jedoch nicht prin­zi­pi­ell zuständig. Unter­schie­den wird hier zwischen reinen Ver­mö­gens­schä­den, bei denen ein Dritter etwa durch falsche Beratung einen direkten finan­zi­el­len Schaden erleidet, und Vermögensfolgeschäden, die durch einen vor­an­ge­gan­ge­nen Personen- oder Sach­scha­den entstehen. Soge­nann­te unechte Ver­mö­gens­schä­den sind zum Beispiel die finan­zi­el­len Einbußen, die einem Unter­neh­men entstehen, weil eine seiner Maschinen schlecht repariert wurde. 

Wann brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?

Während Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den von der Betriebs­haft­pflicht abgedeckt sind, braucht es für reine Ver­mö­gens­schä­den entweder eine separate Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht — oder eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie ist für manche Berufs­grup­pen, die mit hohen Risiken und großen finan­zi­el­len Schäden kon­fron­tiert sind, sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dazu zählen Ärzte, Archi­tek­ten, Haus­ver­wal­ter und Rechts­an­wäl­te. Grund­sätz­lich ist eine Berufs­haft­pflicht aber für jeden Dienst­leis­ter emp­feh­lens­wert, der beratend tätig ist. 

Fazit: Welche Haftpflichtversicherung zahlt?

Betriebs­haft­pflichtBerufs­haft­pflicht
Per­so­nen­schä­den✔️✔️
Sach­schä­den✔️✔️
direkte Ver­mö­gens­schä­den✔️✔️
indirekte Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den✔️

Welche Schäden ersetzt die Betriebsgebäudeversicherung?

Besonders in pro­du­zie­ren­den Betrieben ist das Betriebs­ge­bäu­de das Fundament des wirt­schaft­li­chen Erfolgs. Mit einer Betriebs­ge­bäu­de­ver­si­che­rung können Sie Ihre Pro­duk­ti­ons­stät­te stan­dard­mä­ßig gegen Schäden absichern, die durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel ver­ur­sacht wurden. Seltener ein­ge­schlos­sen sind Zer­stö­run­gen durch Ele­men­tar­schä­den wie Schnee oder Über­flu­tun­gen. Glasbruch kann meist als separater Baustein hin­zu­ge­bucht werden. 

Gut zu wissen: Im Scha­dens­fall ersetzt die Betriebs­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Wie­der­auf­bau der beschä­dig­ten Immobilie, sondern zahlt genauso für Ent­sor­gungs- und Auf­räum­ar­bei­ten. Inklu­diert sind oft auch zerstörte sta­tio­nä­re Maschinen. 

Wozu ist eine Inventarversicherung sinnvoll?

Zusätz­lich zum Gebäude sollten Sie das Inventar absichern. Die Inven­tar­ver­si­che­rung (auch Inhalts­ver­si­che­rung genannt) haftet für Waren, Vorräte und beweg­li­ches Inventar, zum Beispiel fahrbare Maschinen oder Büro­ein­rich­tung. Neben den vier klas­si­schen Gefahren Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel greift sie auch dann, wenn die Beschä­di­gun­gen auf Blitz­schlag, Explosion, Van­da­lis­mus oder Ele­men­tar­schä­den wie Schnee oder Über­flu­tun­gen zurück­zu­füh­ren sind. 

Industriemaschine mit Knöpfen

Wofür zahlt die Elektronikversicherung?

Während die Ausgaben für Reparatur oder Neu­an­schaf­fung der ver­si­cher­ten Sache über­nom­men werden, müssen Ver­si­che­rungs­neh­mer Auf­räum­ar­bei­ten oder Sach­ver­stän­di­ge in einigen Fällen aus eigener Tasche bezahlen. Fast immer aus­ge­schlos­sen sind Schäden an Elek­tro­nik, Daten und Software. Hierfür sollten Sie eine geson­der­te Elek­tro­nik­ver­si­che­rung abschlie­ßen, sofern Ihr Unter­neh­men über teure elek­tro­tech­ni­sche Aus­stat­tung verfügt. Die meisten Policen über­neh­men dann auch die Gebühren zur Daten­wie­der­her­stel­lung, Umsatz­ein­bu­ßen und den Mietpreis für Ersatzgeräte. 

Wann lohnt sich eine Messeversicherung?

Sobald Ihr Betriebs­in­ven­tar das Fir­men­ge­län­de verlässt, greift die Inhalts­ver­si­che­rung in der Regel nicht mehr. Für Elek­tro­nik, die im Home Office genutzt wird, oder für Produkte, die für Vor­füh­run­gen zu Kunden trans­por­tiert werden, bietet es sich deshalb an, etwaige Zusatz­bau­stei­ne zu buchen. Auf Messen und Aus­stel­lun­gen sind Ihre Produkte und Geräte bes­ten­falls durch eine Mes­se­ver­si­che­rung geschützt. Sie eignet sich besonders für Handwerks‑, Handels- und Fabri­ka­ti­ons­be­trie­be und kann entweder für einen festen Zeitraum oder nur für die Dauer einer bestimm­ten Messe abge­schlos­sen werden. 

Ist eine Maschinenversicherung sinnvoll für mich?

Um den Betrieb zu lähmen, muss eine Maschine nicht zwingend abbrennen, explo­die­ren oder ander­wei­tig zerstört sein. Oft reicht dafür schon ein tech­ni­scher Ausfall. In solchen Fällen – auch bedingt durch Bedien­feh­ler und Mate­ri­al­schä­den – springt die Maschi­nen­ver­si­che­rung ein. Sie kann für fahrbare und/oder sta­tio­nä­re Maschinen ver­ein­bart werden. Einzige Ausnahme: Die Maschine darf nicht zur Per­so­nen­be­för­de­rung geeignet sein. 

Die Maschi­nen­ver­si­che­rung übernimmt nicht nur die Kosten für die Instand­set­zung defekter Maschinen, sondern auch solche, die für ein Ersatz­ge­rät fällig werden. Um schnell und kos­ten­güns­tig eine Ersatz­ma­schi­ne zu finden, bieten sich Online-Markt­plät­ze an. Auf maschinensucher.de haben Sie außerdem die Mög­lich­keit, Maschinen besonders kurz­fris­tig per Industrie­auktion zu erstehen. 

Fazit: Welche Versicherung haftet für mein Inventar?

Inven­tar­vers.Elek­tro­nik­vers.Messevers.Maschi­nen­vers.
Waren✔️
Vorräte✔️
Büromöbel✔️
Hardware
und Software
✔️
Aus­stel­lungs­stü­cke
auf Messen
✔️
sta­tio­nä­re
Maschinen
✔️✔️
fahrende
Maschinen
✔️

Warum brauche ich eine Fuhrparkversicherung?

Was für private Autos gilt, hat auch für Fir­men­wa­gen Bestand: Ihr Fuhrpark braucht per Gesetz eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Fuhr­park­ver­si­che­rung (auch Flot­ten­ver­si­che­rung genannt) ist meist günstiger als eine eigene Ver­si­che­rung für jedes einzelne Fahrzeug, und minimiert obendrauf den Ver­wal­tungs­auf­wand. Abge­schlos­sen werden kann sie nicht nur für PKW, sondern auch für LKW, Trans­por­ter, Anhänger, land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen oder Bau­ma­schi­nen. Neben der Basis-Haft­pflicht­ver­si­che­rung können übli­cher­wei­se folgende Zusatz­bau­stei­ne hin­zu­ge­bucht werden: 

  • Kasko-Ver­si­che­rung,  
  • GAP-Deckung für geleaste Fahrzeuge, die einen Total­scha­den erlitten haben, aber trotzdem bis zum Ende des Lea­sing­zeit­raums finan­ziert werden müssen, 
  • Eigen­scha­den­ver­si­che­rung für den Fall, dass Fahrzeuge Ihrer Flotte unter­ein­an­der zusammenstoßen. 

Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Rechts­strei­tig­kei­ten drohen prin­zi­pi­ell jeden Unter­neh­mer zu betreffen. Für juris­ti­schen Rat, Anwalts- und Gerichts­kos­ten kommt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung auf. Ob Sie selbst angeklagt werden oder sich gegen einen Dritten zur Wehr setzen möchten, spielt in den meisten Fällen keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es sich um einen betrieb­li­chen Konflikt handelt. 

Grund­sätz­lich ein­ge­schlos­sen ist der Steu­er­rechts­schutz (bei Strei­tig­kei­ten vor dem Finanz­ge­richt) und der Sozi­al­rechts­schutz (für Konflikte mit der Berufs­ge­nos­sen­schaft). Weiterhin buchbar sind meist: 

  • Gewerb­li­cher Ver­kehrs­rechts­schutz (betrifft den Dienstwagen), 
  • Gewerb­li­cher Immo­bi­li­en­schutz (z.B. bei Kon­flik­ten rund um Mieten), 
  • Erwei­ter­ter Straf­rechts­schutz (schließt auch Vorwürfe ein, die nur vor­sätz­lich begangen werden können, z.B. Betrug/Beleidigung), 
  • Fir­men­ver­trags­rechts­schutz (Strei­tig­kei­ten aus Werks- oder Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen mit Kunden oder Lieferanten), 
  • Arbeits­rechts­schutz (Strei­tig­kei­ten mit Mitarbeitern). 

Wer zahlt bei Betriebsunterbrechungen und Betriebsausfällen?

Wenn Betriebs­in­ven­tar beschä­digt wird, haftet die Inhalts­ver­si­che­rung – aller­dings nicht für dadurch ver­ur­sach­te Betriebs­aus­fäl­le. Hierfür können Sie eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die Ihnen dann auch die Umsatz­ein­bu­ßen ersetzt. Die soge­nann­te kleine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist meist als Zusatz­bau­stein der Inhalts­ver­si­che­rung erhält­lich und kann für die Gefahren Feuer, Sturm bzw. Hagel, Lei­tungs­was­ser und/oder Ein­bruch­dieb­stahl jeweils separat abge­schlos­sen werden. Anhand der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung für das laufende Jahr wird im Scha­dens­fall die Summe berechnet, die Ver­si­che­rungs­neh­mern aus­ge­zahlt wird. Für große Indus­trie­un­ter­neh­men, die mit erheb­li­chen Mehr­kos­ten bei Betriebs­aus­fäl­len kon­fron­tiert sind, ist der Abschluss der mittleren oder großen Ver­si­che­rungs­va­ri­an­te sinnvoll. Sie deckt je nach Police weitere Gefahren ab und kommt meist auch für Über­stun­den- oder Schicht­ar­beit auf, die zur Besei­ti­gung der Schäden notwendig ist. 

Für Betriebs­aus­fäl­le durch Krankheit, Unfall oder Qua­ran­tä­ne des Inhabers haftet die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung. Dazu wird bei Ver­trags­schluss eine Aus­gleichs­sum­me ver­ein­bart, die nicht-rea­li­sier­te Gewinne, laufende Fixkosten und Kosten für eine qua­li­fi­zier­te Ver­tre­tung abdeckt. Sinnvoll ist eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung vor allem in jenen Branchen, in denen der Geschäfts­er­folg ent­schei­dend vom Inhaber abhängig ist, wie etwa Kanzleien, Arzt­pra­xen, Hand­werks­be­trie­ben oder Selbstständigen. 

Hinweis: Obwohl dieser Ratgeber mit größt­mög­li­cher Sorgfalt erstellt wurde, kann er keine indi­vi­du­el­le Beratung ersetzen. Für seine inhalt­li­che Rich­tig­keit wird deshalb keine Gewähr über­nom­men.