
Sie gelten gemeinhin als Buch mit sieben Siegeln – dabei sind sie gar nicht so schwer zu verstehen: Industrieversicherungen. Wir stellen die gängigsten unter ihnen vor und erklären, wer wann wofür haftet.
Wofür haftet die Haftpflichtversicherung?
Essenziell für jeden Unternehmer ist eine adäquate Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die ein Unternehmen oder seine Mitarbeiter Dritten zufügen. Grundlegenden Schutz erhalten Sie mit einer Betriebshaftpflichtversicherung, die sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt. Bei Vermögensschäden ist sie jedoch nicht prinzipiell zuständig. Unterschieden wird hier zwischen reinen Vermögensschäden, bei denen ein Dritter etwa durch falsche Beratung einen direkten finanziellen Schaden erleidet, und Vermögensfolgeschäden, die durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden entstehen. Sogenannte unechte Vermögensschäden sind zum Beispiel die finanziellen Einbußen, die einem Unternehmen entstehen, weil eine seiner Maschinen schlecht repariert wurde.
Wann brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Während Vermögensfolgeschäden von der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind, braucht es für reine Vermögensschäden entweder eine separate Vermögensschadenhaftpflicht — oder eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist für manche Berufsgruppen, die mit hohen Risiken und großen finanziellen Schäden konfrontiert sind, sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen Ärzte, Architekten, Hausverwalter und Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflicht aber für jeden Dienstleister empfehlenswert, der beratend tätig ist.
Fazit: Welche Haftpflichtversicherung zahlt?
Betriebshaftpflicht | Berufshaftpflicht | |
Personenschäden | ✔️ | ✔️ |
Sachschäden | ✔️ | ✔️ |
direkte Vermögensschäden | ✔️ | ✔️ |
indirekte Vermögensfolgeschäden | ❌ | ✔️ |
Welche Schäden ersetzt die Betriebsgebäudeversicherung?
Besonders in produzierenden Betrieben ist das Betriebsgebäude das Fundament des wirtschaftlichen Erfolgs. Mit einer Betriebsgebäudeversicherung können Sie Ihre Produktionsstätte standardmäßig gegen Schäden absichern, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht wurden. Seltener eingeschlossen sind Zerstörungen durch Elementarschäden wie Schnee oder Überflutungen. Glasbruch kann meist als separater Baustein hinzugebucht werden.
Gut zu wissen: Im Schadensfall ersetzt die Betriebsgebäudeversicherung nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau der beschädigten Immobilie, sondern zahlt genauso für Entsorgungs- und Aufräumarbeiten. Inkludiert sind oft auch zerstörte stationäre Maschinen.
Wozu ist eine Inventarversicherung sinnvoll?
Zusätzlich zum Gebäude sollten Sie das Inventar absichern. Die Inventarversicherung (auch Inhaltsversicherung genannt) haftet für Waren, Vorräte und bewegliches Inventar, zum Beispiel fahrbare Maschinen oder Büroeinrichtung. Neben den vier klassischen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel greift sie auch dann, wenn die Beschädigungen auf Blitzschlag, Explosion, Vandalismus oder Elementarschäden wie Schnee oder Überflutungen zurückzuführen sind.

Wofür zahlt die Elektronikversicherung?
Während die Ausgaben für Reparatur oder Neuanschaffung der versicherten Sache übernommen werden, müssen Versicherungsnehmer Aufräumarbeiten oder Sachverständige in einigen Fällen aus eigener Tasche bezahlen. Fast immer ausgeschlossen sind Schäden an Elektronik, Daten und Software. Hierfür sollten Sie eine gesonderte Elektronikversicherung abschließen, sofern Ihr Unternehmen über teure elektrotechnische Ausstattung verfügt. Die meisten Policen übernehmen dann auch die Gebühren zur Datenwiederherstellung, Umsatzeinbußen und den Mietpreis für Ersatzgeräte.
Wann lohnt sich eine Messeversicherung?
Sobald Ihr Betriebsinventar das Firmengelände verlässt, greift die Inhaltsversicherung in der Regel nicht mehr. Für Elektronik, die im Home Office genutzt wird, oder für Produkte, die für Vorführungen zu Kunden transportiert werden, bietet es sich deshalb an, etwaige Zusatzbausteine zu buchen. Auf Messen und Ausstellungen sind Ihre Produkte und Geräte bestenfalls durch eine Messeversicherung geschützt. Sie eignet sich besonders für Handwerks‑, Handels- und Fabrikationsbetriebe und kann entweder für einen festen Zeitraum oder nur für die Dauer einer bestimmten Messe abgeschlossen werden.
Ist eine Maschinenversicherung sinnvoll für mich?
Um den Betrieb zu lähmen, muss eine Maschine nicht zwingend abbrennen, explodieren oder anderweitig zerstört sein. Oft reicht dafür schon ein technischer Ausfall. In solchen Fällen – auch bedingt durch Bedienfehler und Materialschäden – springt die Maschinenversicherung ein. Sie kann für fahrbare und/oder stationäre Maschinen vereinbart werden. Einzige Ausnahme: Die Maschine darf nicht zur Personenbeförderung geeignet sein.
Die Maschinenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Instandsetzung defekter Maschinen, sondern auch solche, die für ein Ersatzgerät fällig werden. Um schnell und kostengünstig eine Ersatzmaschine zu finden, bieten sich Online-Marktplätze an. Auf maschinensucher.de haben Sie außerdem die Möglichkeit, Maschinen besonders kurzfristig per Industrieauktion zu erstehen.
Fazit: Welche Versicherung haftet für mein Inventar?
Inventarvers. | Elektronikvers. | Messevers. | Maschinenvers. | |
Waren | ✔️ | ❌ | ❌ | ❌ |
Vorräte | ✔️ | ❌ | ❌ | ❌ |
Büromöbel | ✔️ | ❌ | ❌ | ❌ |
Hardware und Software | ❌ | ✔️ | ❌ | ❌ |
Ausstellungsstücke auf Messen | ❌ | ❌ | ✔️ | ❌ |
stationäre Maschinen | ✔️ | ❌ | ❌ | ✔️ |
fahrende Maschinen | ❌ | ❌ | ❌ | ✔️ |
Warum brauche ich eine Fuhrparkversicherung?
Was für private Autos gilt, hat auch für Firmenwagen Bestand: Ihr Fuhrpark braucht per Gesetz eine Haftpflichtversicherung. Die Fuhrparkversicherung (auch Flottenversicherung genannt) ist meist günstiger als eine eigene Versicherung für jedes einzelne Fahrzeug, und minimiert obendrauf den Verwaltungsaufwand. Abgeschlossen werden kann sie nicht nur für PKW, sondern auch für LKW, Transporter, Anhänger, landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Baumaschinen. Neben der Basis-Haftpflichtversicherung können üblicherweise folgende Zusatzbausteine hinzugebucht werden:
- Kasko-Versicherung,
- GAP-Deckung für geleaste Fahrzeuge, die einen Totalschaden erlitten haben, aber trotzdem bis zum Ende des Leasingzeitraums finanziert werden müssen,
- Eigenschadenversicherung für den Fall, dass Fahrzeuge Ihrer Flotte untereinander zusammenstoßen.
Wann greift die Rechtsschutzversicherung?
Rechtsstreitigkeiten drohen prinzipiell jeden Unternehmer zu betreffen. Für juristischen Rat, Anwalts- und Gerichtskosten kommt die Firmenrechtsschutzversicherung auf. Ob Sie selbst angeklagt werden oder sich gegen einen Dritten zur Wehr setzen möchten, spielt in den meisten Fällen keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es sich um einen betrieblichen Konflikt handelt.
Grundsätzlich eingeschlossen ist der Steuerrechtsschutz (bei Streitigkeiten vor dem Finanzgericht) und der Sozialrechtsschutz (für Konflikte mit der Berufsgenossenschaft). Weiterhin buchbar sind meist:
- Gewerblicher Verkehrsrechtsschutz (betrifft den Dienstwagen),
- Gewerblicher Immobilienschutz (z.B. bei Konflikten rund um Mieten),
- Erweiterter Strafrechtsschutz (schließt auch Vorwürfe ein, die nur vorsätzlich begangen werden können, z.B. Betrug/Beleidigung),
- Firmenvertragsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Werks- oder Dienstleistungsverträgen mit Kunden oder Lieferanten),
- Arbeitsrechtsschutz (Streitigkeiten mit Mitarbeitern).
Wer zahlt bei Betriebsunterbrechungen und Betriebsausfällen?
Wenn Betriebsinventar beschädigt wird, haftet die Inhaltsversicherung – allerdings nicht für dadurch verursachte Betriebsausfälle. Hierfür können Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, die Ihnen dann auch die Umsatzeinbußen ersetzt. Die sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist meist als Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung erhältlich und kann für die Gefahren Feuer, Sturm bzw. Hagel, Leitungswasser und/oder Einbruchdiebstahl jeweils separat abgeschlossen werden. Anhand der Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr wird im Schadensfall die Summe berechnet, die Versicherungsnehmern ausgezahlt wird. Für große Industrieunternehmen, die mit erheblichen Mehrkosten bei Betriebsausfällen konfrontiert sind, ist der Abschluss der mittleren oder großen Versicherungsvariante sinnvoll. Sie deckt je nach Police weitere Gefahren ab und kommt meist auch für Überstunden- oder Schichtarbeit auf, die zur Beseitigung der Schäden notwendig ist.
Für Betriebsausfälle durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers haftet die Betriebsausfallversicherung. Dazu wird bei Vertragsschluss eine Ausgleichssumme vereinbart, die nicht-realisierte Gewinne, laufende Fixkosten und Kosten für eine qualifizierte Vertretung abdeckt. Sinnvoll ist eine Betriebsausfallversicherung vor allem in jenen Branchen, in denen der Geschäftserfolg entscheidend vom Inhaber abhängig ist, wie etwa Kanzleien, Arztpraxen, Handwerksbetrieben oder Selbstständigen.
Hinweis: Obwohl dieser Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann er keine individuelle Beratung ersetzen. Für seine inhaltliche Richtigkeit wird deshalb keine Gewähr übernommen.